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Aufgaben des Verbandes
Gründung
Der Unterhaltungsverband "Uchter Mühlenbach" wurde durch das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) vom 07.07.1960 gesetzlich gegründet. Er ist nach § 63ff des NWG ein Wasser- und Bodenverband mit der Aufgabe der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung (Gewässer mit überörtlicher Bedeutung). Der Verband hat am 28.03.1963 seine Tätigkeit aufgenommen.
Aufgaben
Die zentrale Aufgabe des Verbandes besteht darin, dafür zu sorgen, dass der ordnungsgemäße Abfluss im Verbandsgebiet durch Unterhaltung der Verbandsgewässer gewährleistet ist (§ 61 NWG).
Zur Gewässerunterhaltung gehört auch der Betrieb und die Unterhaltung von Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen. Die Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit diesem auch dem Nutzen einzelner dienen. Bei der Unterhaltung ist die Bedeutung der Gewässer als Bestandteil der natürlichen Umwelt, insbesondere als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu berücksichtigen. Die Unterhaltung umfasst somit auch die Pflege und Entwicklung der Oberflächengewässer.
Aufsichtsbehörde
Die Rechtsaufsicht hat der Landkreis Nienburg/Weser inne.
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- ©UHV „Uchter Mühlenbach“