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Verbandsgebiet UHV "Uchter Mühlenbach"
Aufteilung der Unterhaltungsverbände in Niedersachsen
In Niedersachsen wird die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung von insgesamt 115 Unterhaltungsverbänden durchgeführt. Das Verbandsgebiet eines Unterhaltungsverbandes ist in der Anlage 4 - Verzeichnis der Unterhaltungsverbände zum Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) definiert.
Die Aufgaben der Unterhaltungsverbände beziehen sich auf ihre jeweiligen Verbandsgebiete (diese entsprechen den Unterhaltungsräumen, siehe hier), deren Grenzen die Niederschlagsgebiete von Flüssen bilden.
Hier sehen Sie die Aufteilung der Unterhaltungsverbände in Niedersachsen. Das Verbandsgebiet des Unterhaltungverbandes "Uchter Mühlenbach" ist mit der Nummer 31 gekennzeichnet.
Verbandsgebiet des Unterhaltungsverbandes "Uchter Mühlenbach" Nr. 31
Das Verbandsgebiet erstreckt sich über das Niederschlagsgebiet der Gewässer II. Ordnung: Uchter Mühlenbach, Lohebach, Bruch- und Kolkgraben und Rottbach. Die Gewässer verlaufen im Landkreis Nienburg/Weser. Die Größe des Verbandsgebietes beträgt rd. 18.150 ha, wovon der überwiegende Teil im Landkreis Nienburg/Weser liegt. Lediglich ein Bereich von rd. 240 ha im nord-westlichen Verbandsgebiet liegt in der Gemarkung Kuppendorf (Heerder Moor, Kuppendorfer Böhrde) und damit im Landkreis Diepholz. In diesem Gebiet werden durch den UHV "Uchter Mühlenbach" rd. 133 km Wasserläufe II. und III. Ordnung unterhalten.
In nördlicher und westlicher Richtung grenzt der Unterhaltungsverband "Uchter Mühlenbach" an das Verbandsgebiet des Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverbandes Große Aue. In östlicher Richtung grenzt der UHV an den Unterhaltungsverband "Meerbach und Führse" und in südlicher Richtung an das Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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- ©UHV „Uchter Mühlenbach“